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   RG, 05.03.1932 - V 74/30   

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https://dejure.org/1932,612
RG, 05.03.1932 - V 74/30 (https://dejure.org/1932,612)
RG, Entscheidung vom 05.03.1932 - V 74/30 (https://dejure.org/1932,612)
RG, Entscheidung vom 05. März 1932 - V 74/30 (https://dejure.org/1932,612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gehen die §§ 987 flg. BGB. als Sondervorschriften den allgemeinen Vorschriften der §§ 812 flg. daselbst vor? 2. Inwieweit besteht für den Besitzer, der mit der Sache auch gezogene Nutzungen herauszugeben hat, eine Rechnungslegungs- oder Auskunftspflicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 137, 206
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

    Für die Annahme einer Rechnungslegungspflicht bei der auf § 818 Abs. 1 BGB beruhenden Verpflichtung zur Herausgabe von Nutzungen oder anderen geldwerten Vorteilen fehlt infolgedessen die notwendige Rechtsgrundlage (RGZ 137, 206, 212; vgl. ferner BGHZ 19, 51, 68).
  • BGH, 11.10.1979 - VII ZR 285/78

    Haubenkipper - § 687 Abs. 2 BGB; §§ 818 Abs. 4, 819 BGB, § 281 BGB <Fassung

    Der Eigentümer einer Sache, der diese heraus- oder zurückgeben muß, besitzt sie gleichwohl als ihm gehörend und führt deshalb kein fremdes Geschäft, wenn er sie veräußert (RGZ 137, 206, 212 für die Verwaltung des Eigentums).
  • BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09

    Nutzungsherausgabe für ein restituiertes Grundstück: Anspruch des Berechtigten

    Der unberechtigte Besitzer schuldet dem Eigentümer Auskunft über die gezogenen Nutzungen (RGZ 137, 206, 212 f.; MünchKomm-BGB/Krüger, 5. Aufl., § 259 Rn. 14).
  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

    In Fällen dieser Art ist für die Annahme einer rechtlichen Sonderbeziehung und damit für die Zuerkennung eines Auskunftsanspruchs regelmäßig als ausreichend angesehen worden, daß ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt noch offen ist (RGZ 137, 206, 212; 140, 403; 158, 377 BGH Urteile vom 3. März 1954 - VI ZR 256/52 = LM BGB § 987 Nr. 3 und vom 6. Februar 1962 - VI ZR 193/61 = NJW 1962, 731; Nachweise zum Auskunftsanspruch des Verletzten gegen den Verletzer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in BGH Urteil vom 4. März 1977 a.a.O.).
  • OLG Dresden, 11.05.2004 - 9 U 1420/03

    Herausgabe eines bebauten Grundstücks und Zustimmung zur Berichtigung des

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  • OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 5 U 167/05

    Schadensersatz- statt Herausgabeklage bei Vorliegen einer Vindikationslage

    Abgesehen davon, dass die Rechtsprechung im Bereich der §§ 987, 989 BGB dem Gläubiger zur Durchsetzung seiner Ansprüche einen Auskunftsanspruch nach § 260 BGB zugesteht (BGHZ 27, 204, 209; RGZ 137, 206, 212, MünchKomm/Medikus, 4. Aufl., § 987 BGB Rn. 20), kann der Eigentümer in einer solchen Situation zunächst ohne weiteres Klage auf Schadenersatz erheben und es ist dann Sache des Beklagten seinerseits den Besitzverlust substantiiert - in der Regel durch Vorlage der Sache - zu bestreiten.
  • BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52

    Rechtsmittel

    Auch in Fällen, in denen die Herausgabe von Nutzungen in Frage steht, ist dem Berechtigten ein Recht auf Auskunft zugesprochen worden (RGZ 137, 206 [212]).
  • BGH, 03.03.1954 - VI ZR 256/52

    Rechtsmittel

    Aus der Pflicht des Beklagten zur Herausgabe der während der Rechtshängigkeit des Vorprozesses gezogenen Nutzungen ist vom Berufungsgericht zutreffend gemäss § 260 BGB die Verpflichtung zur Auskunftserteilung abgeleitet worden (RGZ 137, 206 [212]).
  • BGH, 12.07.1957 - VIII ZR 25/57
    So können insbesondere gezogene Nutzungen einen Inbegriff bilden (RGZ 137, 206, 212).
  • BGH, 09.02.1965 - V ZR 260/62

    Leistungspflichten aus einem Tauschvertrag - Nichtigkeit eines Tauschvertrages

    Gegen die Pflicht der Klägerin, über gezogene Nutzungen Auskunft zu erteilen, falls sie zur Rückübereignung an den Beklagten verpflichtet ist, bestehen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Bedenken (RGZ 137, 206, 211; §§ 818 Abs. 3, 988 BGB; RGZ 163, 348; BGHZ 7, 208, 218 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52]; 27, 204) [BGH 30.04.1958 - V ZR 215/56].
  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 35/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.01.1969 - V ZR 150/65

    Erschleichung von Erbscheinen - Einwilligung in die Eintragung als Eigentümer

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